Auswirkungen des KVG auf die Versicherer

27 août 2003

Im Rahmen der Wirkungsanalyse des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beauftragte das Bundesamt für Sozialversicherungen die Arbeitsgemeinschaft INFRAS und J. C. Eggimann die Auswirkungen des KVG im Tarifbereich zu analysieren. Dazu wurden über 50 Interviews mit Behörden, Versicherern und deren Verbände sowie mit Leistungserbringerverbänden durchgeführt. Ergänzend wurden die Tarifverträge in acht ausgewählten Kantonen sowie die Tarifbeschwerden an den Bundesrat analysiert. Die wichtigsten Resultate sind:

  • Das KVG hat sich massgeblich auf die Tarifverhandlungen ausgewirkt, die wesentlich härter geführt werden.
  • Die Aufhebung des Verbandszwangs hat bisher nur zu einer sehr geringen Anzahl von Sonderverträgen geführt, die von Verbandsverträgen abweichen. Damit hat die vom Gesetzgeber erhoffte Entkartellierung bei den Tarifverträgen nicht stattgefunden.
  • Das KVG hat der Diskussion um neue Tarifierungsformen zusätzlichen Schwung verliehen. Bei den stationären Tarifen öffentlicher Spitäler ist ein Trend in Richtung neuer Pauschalisierungsformen zu erkennen.
  • Die Anzahl der Tarifbeschwerden an den Bundesrat hat enorm zugenommen. Sie betreffen vor allem Anträge der Versicherer auf die Senkung von behördlich festgesetzten Tarifen. Da die vom Preisüberwacher vorgeschlagenen Grundsätze der Tarifberechnung für die stationären Tarife öffentlicher Spitäler in der Praxis weitgehend übernommen worden sind, konnte ein Beitrag zur Stabilisierung der Spitaltarife geleistet werden.
  • Die alternativen Versicherungsmodelle (HMO, Hausarztmodelle) haben sich durch das KVG nicht bedeutend weiterentwickelt. Es konnten jedoch wichtige Erfahrungen für deren Weiterentwicklung gewonnen werden.
  • Globalbudgets werden von den Akteuren abgelehnt. Sie haben sich durch das KVG nicht wesentlich verbreitet.
  • Das KVG hat über die Tarifierung bisher praktisch keinen Einfluss auf die Reduktion der Gesundheitskosten ausgeübt. Die Veränderungen in der Tarifierung haben aufgrund der Ausweichmöglichkeiten seitens der Leistungserbringer aus Sicht der Akteure nicht unbedingt zu Kosteneinsparungen, sondern zu Kostenverlagerungen und zur Kompensation allfälliger Einnahmenausfälle durch eine Mengenausweitung geführt.

Die Studie ist in der Reihe «Beiträge zur Sozialen Sicherheit» des BSV als Forschungsbericht 7/00 publiziert worden. Sie ist bestellbar beim EDMZ (Bestellnummer 318.010.7/00d).

Equipe de projet

Rolf Iten Ancien membre de la direction, associé
Stephan Hammer Chef de secteur, associé


Durée

2000

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Contact

Stephan Hammer Chef de secteur, associé