Dec. 4, 2003
Dabei stellt sich die Frage, inwieweit der GV-Konzessionärin aus der Grundversorgungskonzession neben allfälligen direkten Kosten durch die auferlegte Versorgung von unrentablen Gebieten und KundInnen auch indirekte Vorteile entstehen. Bei einer allfälligen Abgeltung von GV-Kosten sind solche indirekten Vorteile einzubeziehen und zu quantifizieren. Dabei sind die Vorteile, die sich aus der GV-Konzession ergeben, von den Vorteilen durch die marktbeherrschende oder ehemalige Monopolstellung zu trennen.
Project team
Thomas von Stokar
Managing Partner
Anna Vettori
Associate Partner, Member of the INFRAS Board of Directors