Die öffentlichen Statistiken liefern ungenügende Informationen zum Umfang der Restfinanzierung der Pflegeleistungen nach KVG durch die Kantone und Gemeinden. INFRAS hat diese Informationen für die Jahre 2016-2019 erhoben. So konnte der Bundesrat einen Prozentsatz für den Kantonsbeitrag zur einheitlichen Finanzierung festlegen.
Ambulante und stationäre Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden heute unterschiedlich finanziert: Bei stationären Aufenthalten – also z.B. im Krankenhaus oder Pflegeheim – muss sich heute der Kanton an den Kosten beteiligen. Bei ambulanten Leistungen hingegen nicht.
Stimmbevölkerung mit Ja zu einheitlicher Finanzierung
Um die Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen zu fördern, diskutiert das Parlament seit Langem, ambulante und stationäre Leistungen einheitlich zu finanzieren. Pflegeleistungen nach KVG werden heute nach wieder anderen Regeln finanziert. Deshalb forderten u.a. die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die pflegerischen Leistungen in eine einheitliche Finanzierung einzubeziehen. Das Volk hat die einheitliche Finanzierung von KVG-Leistungen (inkl. Pflege) EFAS am 24. November 2024 angenommen. Die Regelung tritt ab 2028 für ambulante und stationäre Leistungen und ab 2032 auch für Pflegeleistungen in Kraft.
Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat INFRAS das genaue Volumen der KVG-Restkosten für Pflegeleistungen erhoben, welches von Kantonen und den Gemeinden finanziert wird. Mit Hilfe dieser Informationen hat der Bundesrat den Finanzierungsschlüssel für EFAS festgelegt. Die Erhebung erfolgte mit einem ausführlichen Excel-Fragebogen. Die Angaben wurden plausibilisiert und fehlende Informationen mittels verschiedenen Schätzmethoden ergänzt.
Kantone und Gemeinden tragen rund 27% der KVG-Gesamtkosten
Die Kantone und Gemeinden gaben in den Jahren 2016-2019 durchschnittlich rund 2.1 bis 2.2 Milliarden Franken pro Jahr für die KVG-Pflegeleistungen aus. Rund 70% davon flossen in die Pflegeheime. Inklusive dieser ermittelten Kosten für die Pflegeleistungen betrugen die KVG-Kosten im ambulanten und stationären Bereich rund 38 Milliarden Franken (ohne Kostenbeteiligung der Versicherten). Der Anteil der Kantone und Gemeinden lag bei rund 26.8% bis 27.0%. Der Bundesrat hat folglich den Kostenteiler bei 26.9% festgelegt.
Steigende Kosten werden mit EFAS gleichmässiger getragen
Die Studie knüpfte an eine frühere Studie von INFRAS im Auftrag der GDK aus dem Jahr 2016 an, bei der die Finanzierungsbeiträge der Kantone und Gemeinden erstmalig erhoben wurden. Im Rahmen der GDK-Studie hatte INFRAS das Ausgabenwachstum beim Systemwechsel zu EFAS anhand von Modellrechnungen geschätzt. Die Ergebnisse zeigen: Mit EFAS wird der angenommene Kostenanstieg gleichmässiger durch die Kantone und Versicherer getragen.
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