4. Dezember 2003
Dabei stellt sich die Frage, inwieweit der GV-Konzessionärin aus der Grundversorgungskonzession neben allfälligen direkten Kosten durch die auferlegte Versorgung von unrentablen Gebieten und KundInnen auch indirekte Vorteile entstehen. Bei einer allfälligen Abgeltung von GV-Kosten sind solche indirekten Vorteile einzubeziehen und zu quantifizieren. Dabei sind die Vorteile, die sich aus der GV-Konzession ergeben, von den Vorteilen durch die marktbeherrschende oder ehemalige Monopolstellung zu trennen.
Projektteam
Thomas von Stokar
Geschäftsleiter, Partner
Anna Vettori
Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin