Indirekte Vorteile der Grundversorgungskonzession

4. Dezember 2003
Dabei stellt sich die Frage, inwieweit der GV-Konzessionärin aus der Grundversorgungskonzession neben allfälligen direkten Kosten durch die auferlegte Versorgung von unrentablen Gebieten und KundInnen auch indirekte Vorteile entstehen. Bei einer allfälligen Abgeltung von GV-Kosten sind solche indirekten Vorteile einzubeziehen und zu quantifizieren. Dabei sind die Vorteile, die sich aus der GV-Konzession ergeben, von den Vorteilen durch die marktbeherrschende oder ehemalige Monopolstellung zu trennen.

Projektteam

Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner
Anna Vettori Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin


Laufzeit

2001

Themen


Auftraggeber

BAKOM

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Kontakt

Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner