Wie steht es um die Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung in den Kantonen? Für den Bund hat INFRAS eine Grundlagenstudie erstellt, die einen Überblick über die Finanzierungssysteme bietet. Sie beleuchtet u.a. die gesetzlichen Grundlagen und konkreten Finanzierungsmodelle in den Kantonen.

Wie stark sollen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten, Tagesfamilien und Tagesstrukturen finanziell unterstützt werden? Mit welchem Finanzierungsmodell – und wer soll dafür zuständig sein? Die politische Diskussion zur institutionellen Kinderbetreuung läuft auf nationaler Ebene, Anfang Mai 2025 hat der Nationalrat dazu beraten.
«Auch auf kantonaler Ebene ist einiges im Gang», sagt INFRAS-Geschäftsleitungsmitglied Susanne Stern. «Immer mehr Kantone beteiligen sich an der Finanzierung.» Zu den Kantonen hat INFRAS für das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Grundlagenstudie erarbeitet, auch in Hinblick auf die nationale Debatte. Sie hält Eckwerte zur aktuellen Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung in den Kantonen fest.
Kantonale Unterschiede mit Tendenz zu mehr Engagement
Die Studie zeigt: Es besteht in der Schweiz nach wie vor eine grosse kantonale Vielfalt an verschiedenen Finanzierungsmodellen und an Zuständigkeiten für die Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung. Dennoch: In 22 Kantonen ist der Kanton an der Finanzierung in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien beteiligt oder eine Beteiligung ist gemäss Vernehmlassungsvorlage geplant.

In vier Kantonen finanzieren bisher nur die Gemeinden mit. Auch in diesen Kantonen ist eine Änderung hin zu einer kantonalen Mitfinanzierung zumindest in Diskussion. Im Bereich der Tagesstrukturen sind etwas häufiger allein die Gemeinden für die Finanzierung zuständig – dies ist in sieben Kantonen der Fall.
Grundsätzlich hat sich bei den gesetzlichen Grundlagen in den Kantonen in den letzten Jahren einiges getan: In einer Mehrzahl der Kantone wurden sie angepasst – oder es wird eine Diskussion über eine Anpassung geführt.
3500 Franken Unterschied je nach Wohnort
Grosse kantonale Unterschiede gibt es zudem bei der Höhe der öffentlichen Beiträge für die Kinderbetreuung. Die Beitragssumme – d.h. die öffentlichen Beiträge pro Jahr pro im Kanton wohnhaftes Kind zwischen 0 und 12 Jahren – variiert zwischen 172 Franken und 4669 Franken. Auch innerhalb gewisser Kantone gibt es grosse Unterschiede, insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Gebieten.
Die Eltern sind somit sehr unterschiedlich stark durch allfällige Betreuungsausgaben belastet, je nach dem in welchem Kanton und in welcher Gemeinde sie leben.
Finanzierung von integrativer Betreuung auch beleuchtet
Die Studie ist in zwei Hauptteile gegliedert. Nebst dem Überblick zu den Finanzierungssystemen in der institutionellen Kinderbetreuung gibt es einen aktuellen Stand zu den Finanzierungsansätzen der integrativen Betreuung von Kindern mit Behinderungen in den institutionellen Betreuungseinrichtungen. Auch hier zeigt sich: Einerseits bestehen kantonale Unterschiede, andererseits gab es in vielen Kantonen in den letzten Jahren Bewegung. Nachholbedarf gibt es aber insbesondere bei der Finanzierungspraxis für Kinder mit stark erhöhtem Betreuungsbedarf.
Für den Bericht hat INFRAS die kantonalen gesetzlichen Grundlagen für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien recherchiert und analysiert. Zudem wurden mit Fachleuten in den zuständigen kantonalen Stellen Interviews geführt.
Weitere Informationen:
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