Wie gelingt die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in kantonalen Planungs- und Projektprozessen? Eine INFRAS-Studie hält fest, wo der Kanton Basel-Stadt in Sachen Inklusion steht – und wie der Einbezug künftig gestärkt werden kann.
Bessere Lösungen und Entscheide, wenn Erfahrungen und Wissen abgeholt werden: Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wollte vom Regierungsrat wissen, inwiefern Menschen mit Behinderungen und ihr Erfahrungswissen systematisch in politische und behördliche Prozesse eingebunden werden.
Vor diesem Hintergrund beauftragte die Fachstelle Rechte von Menschen mit Behinderungen des Kantons Basel-Stadt INFRAS, den bisherigen Einbezug von Menschen mit Behinderungen zu untersuchen.
Ziel der Studie war es, die aktuelle Praxis zu beleuchten, einen gewünschten Soll-Zustand zu definieren und daraus abzuleiten, welche Herausforderungen bestehen und welche Verbesserungen möglich sind.
Engagement ist da, Alltagstauglichkeit aber nicht immer
Die Studie hält fest: Der Kanton Basel-Stadt zeigt bereits viel Engagement beim Einbezug von Menschen mit Behinderungen. Verwaltungsstellen initiieren Beteiligungsprozesse, es bestehen Weiterbildungsangebote und Gremien sowie Arbeitsgruppen binden punktuell Menschen mit Behinderungen ein. Bei gewissen Verwaltungsstellen existiert bereits eine hohe Sensibilität für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
Für eine nachhaltige und wirksame Partizipation braucht es jedoch eine gesetzliche Verankerung – nicht nur zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, sondern auch zu deren Beteiligung. In der aktuellen Praxis gibt es beispielsweise Lösungen, die zwar regelkonform sind, nicht aber immer auch alltagstauglich. Deshalb braucht es einen systematischen Einbezug und die konsequente Einbindung des Erfahrungswissens bei Projekten und Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Erkenntnisse mit Interviews und Workshops gesammelt
Der Bericht untersucht die Situation entlang der Dimensionen «Rahmenbedingungen», «Prozesse», «Netzwerke» sowie «Empowerment und Förderung». Soll- und Ist-Zustand sowie die Empfehlungen sind dabei auch kompakt in einer Tabelle dargestellt, entlang dieser Dimensionen. Um den Ist-Zustand festzuhalten, wurden leitfadengestützte Interviews mit verschiedenen Kantonsvertretungen durchgeführt.
Bei der Defintion des Soll-Zustands stützt sich die Studie auf die Behindertenrechtskonvention der UNO und einen Workshop mit Vertretungen von Organisationen mit und für Menschen mit Behinderungen, der einen breiten Erfahrungsaustausch ermöglichte.
Weitere Informationen:
- Schlussbericht
- Dossier des Kantons Basel-Stadt zur Mitwirkung und politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Weitere INFRAS-Studien zum Thema: