Kantonale Richtplanung und Nachhaltige Entwicklung
28. November 2003
In den letzten Jahren hat der Bund auf verschiedenen Ebenen Anstrengungen zum verstärkten Einbezug des Konzeptes der Nachhaltigen Entwicklung unternommen. Auch die Grundzüge der Raumordnung Schweiz orientieren sich an diesem Konzept. Eine Überführung in eines der wichtigsten raumplanerischen Instrumente der Schweiz, die kantonale Richtplanung, fand bisher aber nur bruchstückhaft statt. Eine Arbeitsgemeinschaft, zusammengesetzt aus Infras, ORL-Institut und C.E.A.T., hat im Auftrag der Bundesämter ARE, BUWAL und SECO eine Arbeitshilfe erarbeitet, mit deren Hilfe die Kantone mehr Akzente in Richtung einer Nachhaltigen Entwicklung setzen können. Die Arbeitshilfe gibt allgemeine und methodische Hilfestellungen zu Themenfeldern in den Bereichen Richtplanerstellung, -anwendung und Mitwirkung/Koordination und definiert «Spielregeln» im Umgang mit denselben. Handlungsbedarf besteht vor allem in Bezug auf ein kohärentes Zielsystem zwischen allgemeinen und raumordnungspolitischen Nachhaltigkeitszielen, deren laufender Beurteilung im Rahmen eines umfassenden Monitoring und Controlling sowie in einer transparenten und partizipativen Abwägung verschiedener Interessen. Zum Herunterladen finden Sie hier eine Kurzfassung der Studie, welche im Infoheft des ARE publiziert wurde.