Im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung (IVLW) sind die Kantone verpflichtet, die von den Lotterie- und Wettunternehmen erhaltene Spielsuchtabgabe zweckgebunden für Prävention und Spielsuchtbekämpfung einzusetzen. Die nun vorliegende Evaluation zeigt erstmals, ob und in welchen Bereichen die Spielsuchtabgabe in den Kantonen eingesetzt wurde. Von den seit 2006 an die Kantone ausbezahlten rund 25 Mio. CHF wurden knapp 16 Mio. CHF für die Spielsuchtbekämpfung verwendet. Etwas mehr als ein Viertel dieser Ausgaben floss in die interkantonale Zusammenarbeit im Präventionsbereich. Insgesamt wird die Spielsuchtabgabe korrekt und zweckmässig eingesetzt. Verbesserungspotenzial gibt es bei den konzeptionellen Grundlagen und der Präzisierung der Zweckbindung. Ebenso kann die interkantonale Zusammenarbeit weiter vertieft werden, um die Umsetzung der Spielsuchtabgabe zu stärken.