Ein integrales Programm Gesamtmobilität anstatt für jeden Verkehrsträger separat vorgelegte Planungsprogramme: Als einer der ersten Kantone erstellt Luzern eine gesamtverkehrliche Botschaft und ein Investitionsprogramm für das Kantonsparlament. INFRAS hat dafür die Bewertung der Massnahmen vorgenommen und den Prozess begleitet.
Ein integrales Programm Gesamtmobilität (PGM) soll im Kanton Luzern bestehenden Planungsinstrumente wie das Strassenbauprogramm, der ÖV-Bericht oder die Velonetzplanung ersetzen. Dafür hat der Kantonsrat 2023 den Planungsbericht «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (Zumolu)» zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das PGM setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Es umfasst einerseits eine verkehrsmittelübergreifende Strategie, die bei der ersten Erarbeitung auf den Erkenntnissen des Projekts Zumolu basiert. Andererseits beinhaltet der Massnahmenteil die Massnahmen zur Sicherstellung der gewünschten Mobilität, abgeleitet aus der Strategie. Für den Massnahmenteil hat INFRAS eine integrierte Bewertungsmethodik erarbeitet und angewendet.
Umfassende Bewertung von über 150 Verkehrsinfrastrukturen
Das Bewertungs- und Priorisierungsverfahren wurde von INFRAS entwickelt und in mehreren Iterationen mit der Projektleitung und der Projektsteuerung konsolidiert. Das Vorgehen des Bewertungsverfahrens ist dreistufig (grafische Darstellung siehe hier). Es besteht aus:
- einer Kostenwirksamkeitsanalyse,
- einer fachlich-planerischen Beurteilung sowie aus
- einer abschliessenden Beurteilung aus finanzieller und politischer Perspektive.
INFRAS hat dazu eine eigene Datenbank aufgebaut. So können die Bewertungsgrundlagen und Argumente transparent nachvollzogen und für weitere PGM-Perioden weiterverwendet werden.
Fortschrittlicher gesamtverkehrlicher Planungsansatz
Das mehrstufige Bewertungs- und Priorisierungsverfahren hat sich bewährt. Mit der Kostenwirksamkeitsanalyse in Stufe 1 können in Anbetracht der zahlreichen Massnahmen auf einer adäquaten Flughöhe sowohl quantitative als auch qualitative Bewertungsgrundlagen und unterschiedliche Wirkungsbereiche berücksichtigt werden.
Die Möglichkeit einer Hoch- oder Tieferstufung mittels vier fachlichen Zusatzkriterien in Stufe 2 ist zwingend. Diese Stufe ist aber weniger standardisierbar. Schliesslich folgt auch die finale Priorisierung in Stufe 3 nicht automatisch, sondern benötigt ‘Augenmass’. Über alle Stufen hinweg sind die Iterationen mit den verantwortlichen Fachstellen entscheidend.
Priorisiertes Massnahmenpaket geschnürt – Vernehmlassung läuft
Das Ergebnis dieses Verfahrens: ein priorisiertes Massnahmenpaket für die erste PGM-Periode 2027-2030 von rund 400 Millionen Franken. Davon entfallen rund 70% auf die bewerteten Infrastrukturprojekte, verteilt über den ganzen Kanton. Rund 30% des vom Kantonsrat zu genehmigenden Gesamtkredit betreffen weitere Aufgaben im Verkehr.
Bis Februar 2026 läuft die Vernehmlassung zum Programm Gesamtmobilität des Kantons Luzern. Danach wird die Botschaft finalisiert.
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