8. Januar 2013
Im Auftrag des BAG hat INFRAS zusammen mit Frau Prof. Dr. Nicole Probst vom Swiss TPH die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs über die Krebsregistrierung untersucht. Ziel der Vorlage ist es, die Datenerfassung zu standardisieren und den Umgang mit den Daten einheitlich zu regeln. Der Bund übernimmt dabei eine zentrale Funktion, indem er u.a. eine nationale Krebsregistrierungsstelle betreibt. Ein grosser Teil der vorgesehenen Aufgaben werden heute schon von den kantonalen Krebsregistern, dem SKKR und NICER erledigt. Die erwarteten Zusatzkosten sind damit überschaubar. Beim Bund werden Mehrkosten in der Höhe von 1.4-1.6 Mio. CHF erwartet, wobei ca. 1 Mio. CHF für Finanzhilfen zur Förderung der Register anderer Krankheiten anfallen. Auf der anderen Seite generiert die Krebsregistrierung einen hohen Nutzen für Versorgung, Forschung und Gesundheitspolitik. Das Gesetz ermöglicht es, mit relativ wenig Zusatzaufwand einen grossen Zusatznutzen zu erreichen.
Projektteam
Anna Vettori
Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin