Das Schweizer Lebensmittelrecht deckt unterschiedliche Aspekte der Lebensmittelsicherheit oder des Schutzes der Konsument:innen ab. Es wird regelmässig angepasst. Für den Bund hat INFRAS die Vorschläge zu einer geplanten Teilrevision des Lebensmittelgesetzes geprüft.

Der Bund passt das Schweizer Lebensmittelrecht laufend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und an das EU-Recht an. Für eine geplante Teilrevision hat INFRAS eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) für das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgeführt.
Nach abgeschlossenen Verhandlungen der Schweiz mit der EU zum Protokoll der Lebensmittelsicherheit ist nun eine Totalrevision des Lebensmittelgesetzes nötig. Die Arbeiten zur geplanten Teilrevision wurden eingestellt – einige Elemente aus der Teilrevision wurden aber in der Totalrevision übernommen.
Breite Konsultation relevanter Akteure
Die Regulierungsfolgenabschätzung zeigt die volkwirtschaftlichen Auswirkungen der Vorschläge zur ursprünglich geplanten Teilrevision auf. Die Teilrevision hatte insbesondere Regulierungslücken beim Onlinehandel, beim Lebensmittelbetrug oder bei an Kinder gerichtete Werbung im Blick.
INFRAS hat für die Studie u.a. 32 Gespräche mit Fachleuten von Bund, Kantonen, Unternehmen sowie mit weiteren betroffenen Akteuren geführt.
Positive Bilanz zu Vorschlägen – mit Diskussionspunkt Werbung
Die Studie hält fest: Bei allen vorgesehenen Vorschlägen der geplanten Teilrevision ist die Zielführung gegeben. Einzig bei der Einschränkung von Werbung für ungesunde Nahrungsmittel, die an Kinder gerichtet ist, gab es von der Wirtschaft Zweifel an der Wirkung und Zweckmässigkeit. Allerdings ist die Wirksamkeit wissenschaftlich belegt: Der Widerstand der Branche ist gerade dadurch zu begründen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht werden die Umsatzeinbussen der Unternehmen bei Werbeeinschränkungen durch die hohen potenziellen Einsparungen bei den Gesundheitskosten mehr als wettgewacht, wie der Bericht festhält.
Zusammenfassend können alle Vorschläge, die die Teilrevision beinhaltet hatte, als notwendig, zielführend und umsetzbar beurteilt werden.
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