Volkswirtschaftliche Auswirkungen der LSVA mit höherer Gewichtslimite

31. Oktober 2008
Am 1.1.2001 erfolgte in der Schweiz der Übergang von der pauschalen zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Gleichzeitig wurde die zulässige Gewichtslimite für den Strassenschwerverkehr von 28 auf 34 Tonnen erhöht. 4 Jahre später, am 1.1. 2005, wurde der Abgabesatz um 50 Prozent erhöht und gleichzeitig die Gewichtslimite auf 40 Tonnen heraufgesetzt. Um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Regimes abzuklären, haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), für Umwelt (BAFU), für Verkehr (BAV) und für Strassen (ASTRA) sowie die für den Vollzug der Abgabe zuständige Oberzolldirektion (OZD) gemeinsam eine Studie bei Ecoplan und INFRAS in Auftrag gegeben.

Projektteam

Markus Maibach Bereichsleiter, Partner
Martin Peter Volkwirtschaftlicher Berater


Laufzeit

2006 - 2008

Themen


Auftraggeber

ARE

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Kontakt

Anne Greinus Geschäftsleiterin, Partnerin