Volkswirtschaftliche Beurteilung Trinkwasserschutz

Auswirkungen einer Gesetzesänderung zum Schutz des Trinkwassers

26. November 2025

Beim Schutz des Grund- und Trinkwassers besteht in vielen Kantonen ein Vollzugsdefizit bezüglich den Verpflichtungen in der Gewässerschutzverordnung. Die Motion «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» fordert dieses Defizit zu beheben. INFRAS hat im Auftrag des Bundesamts für Umwelt die Auswirkungen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung untersucht.


Trinkwasser wird in der Schweiz zu rund 80% aus Grundwasser gewonnen. Der verstärkte Schutz des Grundwassers, wie es die Motion 20.3625 fordert, ist daher von besonderer Bedeutung. (Foto: iStock/SolStock)
Trinkwasser wird in der Schweiz zu rund 80% aus Grundwasser gewonnen. Der verstärkte Schutz des Grundwassers, wie es die Motion 20.3625 fordert, ist daher von besonderer Bedeutung. (Foto: iStock/SolStock)

Gemäss Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, sogenannte Zuströmbereiche festzulegen, wenn Grundwasser verunreinigt oder gefährdet ist. Diese Gebiete definieren, aus welchen Einzugsgebieten das gefasste Grundwasser stammt – und bilden die Basis für gezielte Schutzmassnahmen.

Bislang haben jedoch nur wenige Kantone solche Zuströmbereiche bestimmt – ein Vollzugsdefizit, das die Motion 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» beheben soll. Sie verpflichtet die Kantone zur Bezeichnung dieser Gebiete, beteiligt den Bund mit 40 % an den Kosten und verlangt eine regelmässige Berichterstattung über die Fortschritte.

Nutzen bedeutsam, aber teilweise schwer zu quantifizieren

INFRAS hat im Auftrag des Bundesamts für Umwelt im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Beurteilung untersucht, welche Auswirkungen die geplanten Gesetzesänderungen haben. Die Analyse zeigt: Die Anpassungen bringen relevante Kosten für Bund und Kantone mit sich, insbesondere für die Erhebung und Bezeichnung der Zuströmbereiche. Auch für Wasserversorgungen und einzelne landwirtschaftliche Betriebe entstehen gewisse Zusatzkosten. Diese betreffen insgesamt jedoch nur einen kleinen Teil der landwirtschaftlichen Fläche und werden weitgehend durch öffentliche Abgeltungen kompensiert.

Demgegenüber stehen vielfältige, aber teilweise schwer quantifizierbare Nutzen. Klare Zuströmbereiche schaffen die Grundlage für gezieltere Massnahmen und langfristig eine bessere Trink- und Grundwasserqualität. Zudem können Wasserversorgungen ihre Investitionen gezielter planen und Risiken reduzieren. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass der gesellschaftliche Nutzen die Kosten übersteigen dürfte – auch wenn er sich derzeit nur qualitativ abschätzen lässt.

Mehr Vollzugssicherheit und Wissen für den Gewässerschutz

Die Motion 20.3625 stärkt den Vollzug der Gewässerschutzverordnung und schafft die Voraussetzungen für eine wirksamere Planung und Umsetzung von Massnahmen. Zudem werden relevante Wissens- und Entscheidungsgrundlagen für Bund, Kantone und Wasserversorgungen geschaffen.

Insgesamt leistet die Motion einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Schweiz. Sie verbessert die Vollzugssituation, erhöht die Transparenz und trägt dazu bei, dass Massnahmen künftig gezielter und wirkungsvoller umgesetzt werden können.

Weitere Informationen

Projektteam

Anna Vettori Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin
Michel Zimmermann Projektleiter

Projekt

Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) der Forderung der Motion 20.3625 (Zanetti) sowie der Massnahmen zum Schutz der Wasserqualität im Zuströmbereich

Laufzeit

2022 - 2025

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

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Kontakt

Anna Vettori Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin