Gleichstellungsgesetz

Finanzhilfen haben sich bewährt, Handlungsbedarf bleibt gross

10. November 2020

Mit rund 20 Millionen Franken hat der Bund im Zeitraum 2015 bis 2019 Projekte im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes unterstützt. Was haben die Projekte bewirkt – und inwiefern sind Anpassung bei der Vergabe erforderlich? Im Auftrag des EBG hat INFRAS die Finanzhilfen evaluiert.


Gleichstellung von Frauen und Männern: Der Handlungsbedarf ist nach wie vor gross. (Foto: Keystone-SDA).
Gleichstellung von Frauen und Männern: Der Handlungsbedarf ist nach wie vor gross. (Foto: Keystone-SDA).

Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Lohngleichheit und Karrierechancen: Im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) kann der Bund Programme und Projekte fördern, die sich für Gleichstellungsthemen einsetzen. So hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) beispielsweise von 2015 bis 2019 insgesamt 138 Projekte finanziell unterstützt. Rund 20 Millionen Franken an Finanzhilfen sind in diesem Zeitraum geflossen. Was haben die Projekte bewirkt – und inwiefern sind Anpassungen bei der Vergabe oder hinsichtlich der Prioritätenordnung erforderlich? Eine INFRAS-Evaluation bietet Entscheidungsgrundlagen.

Projekte erbringen wichtige Leistungen, Nachhaltigkeit bleibt aber Herausforderung

Dazu haben die Studienautorinnen und -autoren sowohl die Vergabepraxis und Daten zu den geförderten Projekten analysiert als auch Projektverantwortliche und nutzniessende Organisationen interviewt. «Die unterstützten Projekte erbringen wichtige Leistungen zur Förderung der innerbetrieblichen Gleichstellung und der gleichwertigen Vertretung von Frauen und Männern in bestimmten Branchen und Berufen», fasst INFRAS-Bereichsleiterin Susanne Stern die Evaluationsergebnisse zusammen. «Dabei zeigt sich aber auch: Viele der in den Projekten erstellten Produkte und Dienstleistungen können nur mit dauerhafter finanzieller Unterstützung bestehen und weiter vertrieben werden.»

Vier Empfehlungen für mögliche künftige Vergabepraxis

Was lässt sich aus der zurückliegenden Förderperiode lernen? Basierend auf den Evaluationsergebnissen formuliert der Bericht zentrale Empfehlungen für die künftige Vergabepraxis durch das EBG. Grundsätzlich schliesst die Evaluation, dass sich die Finanzhilfe bewährt haben. Entsprechend raten die Studienautorinnen und -autoren dazu, die Finanzhilfen fortzuführen und eine langfristige Unterstützung zu ermöglichen. Dabei sollten die Projekte künftig noch stärker bei der Führungsebene ansetzen.

Weitere Informationen zur Evaluation

Projektteam

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin
Beatrice Ehmann Projektleiterin
Christoph Petry Projektleiter

Projekt

Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz

Laufzeit

2019 - 2020

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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Kontakt

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin