Evaluation Gesetzesrevision

Positive Bilanz zum total­revidierten Bundes­gesetz zu genetischen Unter­suchungen

3. Juni 2025

Einsatzgebiet und Angebot von genetischen Untersuchungen haben sich in den letzten Jahren stark erweitert. Diese Entwicklungen im Blick, gab es eine Totalrevision der gesetzlichen Regelungen. Für den Bund hat INFRAS in einer Evaluation nun überprüft, ob die neuen Regeln zweckmässig sind, gut umgesetzt werden und welche Wirkungen sie zeigen.


Die Evaluation zeigt, dass die Aufsicht über die Gentest-Laboratorien zweckmässig ist und auch, dass die die Laboratorien sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. (Foto: Keystone / AP / Thomas Kienzle)
Die Evaluation zeigt, dass die Aufsicht über die Gentest-Laboratorien zweckmässig ist und auch, dass die die Laboratorien sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. (Foto: Keystone / AP / Thomas Kienzle)

Gentests sind gewissermassen im Alltag angekommen: Einfach und relativ günstig durchführbar, finden sie nicht nur für medizinische Zwecke eine breite Anwendung. Es gibt mittlerweile auch kommerzielle Anbieter, die direkt Tests für interessierte Personen anbieten – vor allem im nicht-medizinischen Bereich.

Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) wurde vor diesem Hintergrund totalrevidiert. Seit Ende 2022 ist das neue GUMG in Kraft. INFRAS hat für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Evaluation zu den gesetzlichen Neuerungen gemacht, fachlich unterstützt von Julian W. März von der Universität Zürich.

Keine grossen Lücken gefunden – Optimierungen sind möglich

Die Evaluation zieht ein insgesamt positives Fazit zur Zweckmässigkeit, zur Umsetzung und zu den bisherigen Wirkungen des GUMG. Es bestehen keine Hinweise auf schwerwiegende Lücken oder Schwachstellen am Gesetz.

So zeigt sich etwa bei den Gentest-Laboratorien, dass die Beaufsichtigung durch die Bundesbehörden zweckmässig ist und Kontrollrhythmus und -tiefe angemessen sind. Die Laboratorien halten die gesetzlichen Vorgaben ein. Optimierungsbedarf besteht vor allem bei der Aufklärung, der Beratung und der Mitteilung der Ergebnisse durch die Gesundheitsfachpersonen, insbesondere bei pränatalen genetischen Untersuchungen.

«Direct-to-consumer»-Gentests als Herausforderung

Die grösste Herausforderung für die Erreichung der Ziele des GUMG stellt die Nutzung ausländischer Internetangebote für genetische Tests dar. Dabei handelt es sich um so genannte «Direct-to-consumer»-Tests, z.B. als Vaterschaftsabklärungen oder Ahnenforschungstests. Die Qualität dieser Analysen ist in der Regel nicht sichergestellt. Zudem werden diese Gentests nicht durch Gesundheitsfachpersonen begleitet, wie es im GUMG vorgesehen ist. Der Bericht empfiehlt daher, dass die Bevölkerung aktiver und intensiver über die Nachteile entsprechender Angebote informiert wird.

Qualitative Interviews mit Fachpersonen

Der INFRAS-Bericht hält neben den wenigen Lücken und Schwachstellen des GUMG auch den Einfluss von Kontextfaktoren fest. Zudem macht er Empfehlungen, sowohl auf der politischen als auch auf der operativen Ebene.

Empirischer Kern der Evaluation war eine qualitative Befragung von Vertreter:innen der Aufsichtsbehörden, der Laboratorien und Gesundheitsfachpersonen sowie der Patientinnen und Patienten. Ergänzend wurden ausgewählte Dokumente ausgewertet und eine schriftliche Umfrage bei den Kantonsärztinnen und -ärzten durchgeführt.

Weitere Informationen:

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Projektteam

Stephan Hammer Bereichsleiter, Partner
Anna Vettori Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin
Beatrice Ehmann Projektleiterin
Rebeka Furrer Wissenschaftliche Beraterin
Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner

Projekt

Formative Evaluation des revidierten Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)

Laufzeit

2024 - 2025

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

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Kontakt

Stephan Hammer Bereichsleiter, Partner