Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Gewalt­prävention: Evaluation zeigt Bedeu­tung von Finanz­hilfen

26. November 2025

Kampf gegen Gewalt: Der Bund vergibt seit 2021 Finanzhilfen, um Projekte zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen zu unterstützen. Diese Finanzhilfen hat INFRAS umfassend analysiert. Die Evaluation zeigt: Die geförderten Massnahmen haben das gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema erhöht.


Im November 2025 ist die erste nationale Präventionskampagne zum Thema häusliche Gewalt lanciert worden – sie ergänzt die Projekte, die mit den Finanzhilfen auf z.B. nationaler, aber auch sprachregionaler und interkantonaler Projekte gefördert werden. (Foto: Keystone-SDA / Peter Klaunzer)
Im November 2025 ist die erste nationale Präventionskampagne zum Thema häusliche Gewalt lanciert worden – sie ergänzt die Projekte, die mit den Finanzhilfen auf z.B. nationaler, aber auch sprachregionaler und interkantonaler Projekte gefördert werden. (Foto: Keystone-SDA / Peter Klaunzer)

Zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) seit 2021 Projekte und regelmässige Aktivitäten mit rund drei Millionen Franken pro Jahr.

Im Auftrag des EBG hat INFRAS die Umsetzung der Finanzhilfen in einer Evaluation umfassend analysiert. Im Zentrum standen Fragen zu den rechtlichen Grundlagen und der Vergabepraxis, zu den Ergebnissen und zur Wirksamkeit der geförderten Massnahmen.

Präventionsmassnahmen zielgerichtet und in die Breite

Der Bericht hält wichtige Eckwerte zu den gesprochenen Finanzhilfen fest: Im Zeitraum von 2021 bis 2024 wurden 122 Gesuche eingereicht, bewilligt wurden davon 79. Insgesamt wurden in dieser Zeit rund 14.3 Millionen Franken für Massnahmen gesprochen. Mehrheitlich werden sie von Nichtregierungsorganisationen umgesetzt. Der durchschnittliche Förderbetrag lag bei rund 181’000 Franken.

Inhaltlich dominieren Projekte zur Sensibilisierung, Weiterbildung und Beratung. Die geförderten Massnahmen haben dazu beigetragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema zu stärken, neue Zielgruppen zu erreichen und innovative Präventionansätze zu testen. Viele Projekte richten sich gezielt an vulnerable Gruppen wie Migrantinnen oder ältere Menschen.

Viele Projekte erst durch Finanzhilfen möglich

Die Evaluation setzt die Finanzhilfen auch einen Gesamtkontext und stellt fest: Sie haben eine hohe Bedeutung für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Erst durch diese Gelder werden zahlreiche relevante Vorhaben auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene möglich – von Nichtregierungsorganisationen, der öffentlichen Verwaltung, Hochschulen, Spitälern etc. Damit sind sie auch ein zentrales Instrument des Bundes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Präventionssystems in der Schweiz.

Nachhaltige Finanzierung grosse Hürde für Trägerschaften

Die Evaluation hält auch Herausforderungen fest. Insbesondere regelmässige Aktivitäten erfordern einen hohen Eigenfinanzierungsanteil. Das stellt für viele Trägerschaften eine grosse Hürde dar. Die nachhaltige Finanzierung nach Auslaufen der Finanzhilfen ist ebenfalls ein zentrales Problem.

Vor dem Hintergrund der positiven Wirkung der Finanzhilfen empfiehlt die Evaluation, die Finanzhilfen fortzuführen und eine Erhöhung des Kreditrahmens zu prüfen.

Weitere Informationen:

Projektteam

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin
Bettina Rüegge Projektleiterin
Lea Bächlin Wissenschaftliche Praktikantin
Malena Gmür Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Projekt

Evaluation der Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2021-2024

Laufzeit

2024 - 2025

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Downloads


Kontakt

Bettina Rüegge Projektleiterin