Gleichstellung

Wirkungen der Lohngleichheitskontrollen des Bundes

1. Oktober 2020

Wie steht es um die Lohngleichheit von Frauen und Männern in der Schweiz? Dazu führt der Bund jährlich rund 30 staatliche Kontrollen durch. Im Auftrag des EBG hat INFRAS die Wirkungen dieser Kontrollen bei den Arbeitgebern evaluiert. Die Resultate lassen positive Effekte erkennen.


Im öffentlichen Beschaffungswesen muss die Einhaltung der Lohngleichheit sichergestellt werden (Foto: Keystone-SDA)
Im öffentlichen Beschaffungswesen muss die Einhaltung der Lohngleichheit sichergestellt werden (Foto: Keystone-SDA)

Seit 2006 führt der Bund Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen durch. Jährlich kontrolliert das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) rund 30 Unternehmen. Wie wirken diese Lohngleichheitskontrollen? Im Auftrag des EBG hat INFRAS diese Frage evaluiert – und dazu 46 kontrollierte Unternehmen aus verschiedenen Branchen befragt. Der Bericht fasst die Ergebnisse zusammen, zieht Folgerungen und illustriert einzelne Befragungsergebnisse anschaulich in anonymisierten Unternehmens-Porträts.

Wirkungen der Lohngleichheitskontrollen

Die Ergebnisse lassen darauf schliessen, dass die Lohngleichheitskontrollen bei rund zwei Drittel der befragten Unternehmen eine Wirkung erzielt haben. Dazu gehört beispielsweise, dass die Kontrollen gemäss den Befragungsresultaten zu einer systematischeren Erfassung der Mitarbeitenden-Daten im Rahmen des Analysetools «Logib» motivieren und zu einer stärkeren Sensibilisierung in den Unternehmen beitragen. Rund ein Fünftel der kontrollierten Unternehmen, die im Rahmen der Evaluation befragt wurden, gab an, im Nachgang der Kontrolle bei Einzelpersonen oder Gruppen Lohnanpassungen vorgenommen zu haben.

Kontrollen rücken Lohngleichheit in den Fokus

Basierend auf den Befragungsergebnissen schliessen die AutorInnen, dass die Kontrollen des Bundes zu einer höheren Gewichtung des Themas Lohngleichheit bei den Unternehmen führen: «Die Kontrollen können bewirken, dass sich die Unternehmen überhaupt mit der Frage der Lohngleichheit auseinandersetzen», fasst INFRAS-Bereichsleiterin Susanne Stern die Folgerungen zusammen. «Ein wichtiger Faktor dabei ist, dass die Unternehmen über den Hintergrund der Kontrollen und die Analysemethode gut informiert sind. Das bestärkt sie, auch im Anschluss an die Kontrollen regelmässig Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.»

Weitere Informationen

Projektteam

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin
Christoph Petry Projektleiter

Projekt

Wirkungen der Lohngleichheitskontrollen des Bundes

Laufzeit

2017 - 2018

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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Kontakt

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin