Die Reise mit Bahn, Bus, Tram oder einem Shared-Mobility-Fahrzeug aus einer Hand planen und buchen – das führt zu einem nutzerfreundlichen, intermodal eingebundenen Schienenpersonenverkehr. Aber wie erreicht man das? Für Deutschland hat INFRAS zusammen mit Partnern Grundlagen für Handlungsempfehlungen dazu erarbeitet.
Der Schienenpersonenverkehr ist in eine intermodale Reisekette (Bahn, Tram, Bus und Sharing-Angebote) eingebunden. Die Bahn wird deutlich nutzerfreundlicher und im Vergleich zum Individualverkehr gestärkt, wenn diese Reisekette an einer Stelle geplant und gebucht werden kann. Man spricht dann auch von MaaS-Plattformen (Mobility as a Service). Für das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt hat INFRAS zusammen mit der Fraunhofer-Allianz Verkehr und der Rechtsanwaltskanzlei BBG die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür untersucht.
Nationale Dateninfrastruktur mit offenen Daten
Ein Problem: In Deutschland ist die Verfügbarkeit von Reise- und Verkehrsdaten für einen Grossteil des Verkehrs aufgrund fehlender Regelungen nicht sichergestellt. Im Rahmen der Studie wurden verschiedene Handlungsempfehlungen bezüglich Daten, Standards und Schnittstellen hergeleitet.
Als erste Priorität empfiehlt die Studie dem Bund, die Datenbereitstellungspflicht auf dynamische Reise- und Verkehrsdaten gesetzlich auszuweiten und entsprechende Verpflichtungen durchzusetzen. Der Zugang und die Verwendung von Reise- und Verkehrsdaten soll offen und frei möglich sein.
Internationale Fallstudien
INFRAS hat für die Studie die Situation in Finnland, Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden analysiert. Grundsätzlich zeigen die internationalen Fallstudien, dass eine hohe Integration von Reise- und Verkehrsdaten sowie des Vertriebs im ÖV multimodale Mobilitätsplattformen begünstigen kann.
Andere Länder, andere Ansätze
Die Fallstudien zeigen auch verschiedene Ansätze zur Integration von Reise- und Verkehrsinformationen. Dazu gehören beispielsweise regulatorische Rahmenbedingungen zum Datenaustausch der Transportunternehmen, einheitliche Normen und Standards, eine unabhängige Dateninfrastruktur oder freiwillige Branchenlösungen. Wie alle vier Fallstudien von INFRAS weiter zeigen, tritt jeweils der Staat bzw. eine öffentliche Stelle als Wegbereiter und Koordinator von Datenplattformen auf.
Weitere Informationen
- Schlussbericht
- Beitrag in «Zeitschrift für Verkehrswissenschaft»: Daten als Voraussetzung für die nutzerfreundliche intermodale Einbindung des Schienenpersonenverkehrs – Rechtsrahmen und internationale Erfahrungen (Heft 2022/2)
- Beitrag in «Zeitschrift für Verkehrswissenschaft»: Mobilitätsplattformen in Deutschland – Ansätze für mehr Intermodalität und einen besseren öffentlichen Verkehr (Heft 2022/3)