Medizinische Fusspflege

Welche Auswirkungen hat eine Aufnahme von Podologinnen/Podologen in die OKP?

26. Juni 2020

Podologinnen und Podologen sollen neu für ihre medizinischen Fuss­pfle­ge­leis­tun­gen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Mitte Juni 2020 hat der Bundesrat dazu ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit hatte INFRAS zuvor mögliche Aus­wir­kun­gen einer Aufnahme in die OKP analysiert.


Viele Diabetikerinnen und Diabetiker sind auf medizinische Fusspflege angewiesen. (Foto: Keystone-SDA)
Viele Diabetikerinnen und Diabetiker sind auf medizinische Fusspflege angewiesen.
(Foto: Keystone-SDA)

Rund eine halbe Millionen Menschen in der Schweiz sind von Diabetes mellitus be­trof­fen. Knapp die Hälfte von ihnen weist ein erhöhtes Risiko für einen diabetischen Fuss auf. Banale Verletzungen oder Infektionen an den Füssen können schwerwiegende Fol­gen haben. Etwa 20'000 Betroffene nehmen eine medizinische Fusspflege in Anspruch. Unter geltendem Recht wird eine von Podologinnen oder Podologen erbrachte me­di­zi­ni­sche Fusspflege jedoch nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet.

Hintergrund zur Studie und aktuellen Entwicklungen

Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat INFRAS in einer 2018 durch­ge­führ­ten Studie untersucht, welche Auswirkungen es hätte, wenn Podologinnen und Po­dologen als Leistungserbringer in die OKP aufgenommen werden würden. Mitte Juni 2020 hat der Bundesrat nun das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) be­auf­tragt, «ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Kran­ken­ver­si­che­rung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung betreffend Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und Spitalkostenbeitrag, durchzuführen» (Link zur Mitteilung des BAG vom 12. Juni 2020).

Vorteile überwiegen

Basierend auf Literatur- und Datenanalysen sowie Experteninterviews stuft die Studie es als wirksam und zweckmässig ein, die rund 500 Podologinnen und Podologen in der Schweiz in die OKP aufzunehmen. Aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive dürften die Einsparungen für die Behandlung von DiabetikerInnen, die Kosten für Ar­beits­aus­fäl­le und die Einbussen bei der Lebensqualität die Mehrkosten für die medizinische Fuss­pfle­ge langfristig übersteigen. Den Berechnungen zufolge könnten die Mehrkosten für die medizinische Fusspflege im zehnten Jahr durch Einsparungen bei Fol­ge­kom­pli­ka­tio­nen knapp kompensiert werden. Die StudienautorInnen gehen davon aus, dass die Nach­fra­ge nach Podologinnen und Podologen in Zukunft steigen dürfte.

Weitere Informationen

Projektteam

Anna Vettori Bereichsleiterin, Partnerin
Vanessa Angst Projektleiterin
Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner

Projekt

Auswirkungen der Aufnahme von Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer zulasten der OKP

Laufzeit

2017 - 2018

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Downloads


Kontakt

Anna Vettori Bereichsleiterin, Partnerin