Betriebe in bestimmten Branchen erhalten die Mineralölsteuer teilweise rückerstattet. In der Diskussion um eine mögliche Aufhebung der Rückerstattung hat INFRAS eine vereinfachte Regulierungsfolgenabschätzung für den Bund durchgeführt. Sie hält die Bedeutung der Rückerstattungen fest und hat die Auswirkungen von drei möglichen Änderungsvarianten geprüft.

Das Mineralölsteuergesetz sieht Rückerstattungen der Steuer und des Zuschlags zugunsten bestimmter Branchen vor. Im Vordergrund steht die Entlastung des Primärsektors, namentlich der Land- und Forstwirtschaft, des Natursteinwerk-Abbaus sowie der Berufsfischerei von Fiskalabgaben.
Im Jahr 2021 gewährte der Bund Mineralölsteuerrückerstattungen von insgesamt 140 Millionen Franken. Der grösste Anteil entfiel im Jahr 2021 auf die vom Bund konzessionierten Transportunternehmen (KTU) und die Landwirtschaft.
Drei Varianten zur Umgestaltung der Regelung untersucht
Beim Bund wurde diskutiert, inwiefern die Rückerstattungen klimakonform ausgestaltet werden können. In einer vereinfachten Regulierungsfolgenabschätzung hat INFRAS im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) die Bedeutung dieser Rückerstattungen analysiert und die Auswirkungen einer Aufhebung und Umgestaltung der Regelung untersucht. Drei vorab definierte Prüfvarianten standen dabei im Fokus:
- Vollständige Aufhebung der Rückerstattungen,
- Entkopplung der Rückerstattungen vom effektiven Treibstoffverbrauch sowie
- Reduktion der Rückerstattung bzw. Einführung eines minimalen CO2-Preises äquivalent zur Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe.
Umstieg auf alternative Antriebstechnologien
Die Regulierungsfolgenabschätzung zeigt: Fallen die Rückerstattungen auf Benzin und Diesel vollständig weg, steigen die Produktionskosten in den jeweiligen Branchen. Eine Aufhebung der Rückerstattungen gemäss Prüfvariante 1 hätte daher die grössten Auswirkungen auf die Unternehmen. Gleichzeitig würde eine Aufhebung auch Anreize zum Umstieg auf alternative Antriebstechnologien wie batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzellen oder auch synthetische Treibstoffe setzen, weil die Kostendifferenz zwischen fossile und alternative Antriebe reduziert würde.
Die langfristigen Wirkungen würden jedoch massgeblich von der Verfügbarkeit, den Einsatzmöglichkeiten und den Kosten alternativer Antriebstechnologien abhängen.
Der Bundesrat hat die zu erwartende CO2-Reduktion durch die Aufhebung oder Reduzierung der Rückerstattung als zu gering eingeschätzt. Daher hat er im Dezember 2023 beschlossen, die Rückerstattungen bei der Mineralölsteuer unverändert beizubehalten. Eine Ausnahme bilden die Rückerstattungen an die KTU, die mit der Revision des CO2-Gesetzes – mit wenigen Ausnahmen – aufgehoben werden.
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