Wie hoch sind die aktuellen Pflegekosten der Kantone und Gemeinden? Diese Frage ist zentral für die Einführung der einheitlichen Finanzierung von Gesundheitsleistungen (EFAS) im Pflegebereich. Eine Erhebung von INFRAS im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit bietet Hinweise, wie sich EFAS ab dem Jahr 2032 auf die kantonalen und kommunalen Pflegekosten auswirken wird.
Die einheitliche Finanzierung der Leistungen ist eine der grossen Reformen des schweizerischen Krankenversicherungssystems. Nach dem Ja der Stimmbevölkerung zur sogenannten EFAS-Vorlage werden ab 2032 auch die Pflegeleistungen nach einem einheitlichen Schlüssel finanziert.
Um die Auswirkungen dieser Umstellung auf die Kantone und Gemeinden beurteilen zu können, braucht es belastbare Zahlen zur heutigen Finanzierung der Pflege. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragte INFRAS damit, die in den Jahren 2016 und 2019 erhobenen Informationen zur Pflegefinanzierung für die Jahre 2020 bis 2024 zu aktualisieren.
Aktualisierte Datengrundlage für die Auswirkungen von EFAS
Kern der Studie war eine Erhebung bei den Kantonen, die Informationen über die kantonalen und kommunalen Restkostenfinanzierung von Pflegeleistungen nach KVG lieferte. Die Untersuchung schätzte die Beiträge von Kantonen und Gemeinden an die Pflegeleistungen, abzüglich der freiwillig geleisteten Beiträge an die Patientenbeteiligung und die Materialkosten.
Diese kantonalen Angaben hat INFRAS mit Daten aus der SOMED-Statistik, der Spitex-Statistik und weiteren Quellen plausibilisiert, konsolidiert und gemeinsam mit den Kantonen validiert. Die so enstandene Datengrundlage diente dem Bundesamt für Gesundheit zur Berechnung der Finanzierungsanteile unter EFAS.
Veränderung der Pflegefinanzierung mit EFAS
Mit der Einführung von EFAS werden Pflegeleistungen nach KVG weiterhin von den Kantonen, den Krankenversicherungen und den Patient:innen getragen. Allerdings besteht ab 2032 eine feste Kostenaufteilung: die Versicherungen bezahlen 73.1 Prozent der Netto-Pflegekosten (Bruttopflegekosten abzüglich der Patientenbeteiligung), die Kantone übernehmen die restlichen 26.9 Prozent. Diese Aufteilung wurde so festgelegt, dass die Umstellung gegenüber der Periode 2016 bis 2019 für die Prämienzahlenden sowie für die Kantone und Gemeinden kostenneutral ist.
Steigende Pflegerestkosten, insbesondere für die Pflege zu Hause
Die Auswertungen zeigen, dass Kantone und Gemeinden von 2020 bis 2024 ungefähr 13.4 bis 14 Milliarden Franken für die KVG-Pflege aufgewendet haben. Pro Jahr flossen durchschnittlich 2.7 bis 2.8 Milliarden Franken in die Restkostenfinanzierung. Rund zwei Drittel dieser Mittel entfielen auf Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen, ein Drittel auf die Pflege zu Hause.
Die jährlichen Restkosten nahmen über den gesamten Zeitraum kontinuierlich zu. Besonders stark war das Wachstum im ambulanten Bereich: Seit 2016 stiegen die Beiträge für die Pflege zu Hause deutlich stärker an als jene für die stationäre Langzeitpflege. Dies demonstriert die zunehmende Bedeutung ambulanter Versorgungsformen.
Pflegefinanzierung als wesentlicher Faktor für Kostenverteilung
Die Ergebnisse der Studie flossen in neue Schätzungen ein, wie sich EFAS auf die Pflegekostenaufteilung auswirken wird. Der Bericht des Bundesamtes für Gesundheit zeigt auf: Heute zahlen Kantone und Gemeinden bei den totalen KVG-Leistungen einen kleineren Anteil als in der Periode von 2016 bis 2019. Bei den Pflegerestkosten ist es allerdings anders herum – da stieg der Finanzierungsanteil von Kantonen und Gemeinden über die letzten Jahre. Bei der vollständigen Einführung von EFAS im Jahr 2032 dürften sich diese beiden Effekte voraussichtlich gegenseitig aufheben. Die Kosten sollten in diesem Fall insgesamt wieder ähnlich verteilt sein wie im Referenzzeitraum von 2016 bis 2019.
Somit machen die Analysen deutlich, dass die Pflegefinanzierung ein wesentlicher Faktor für die künftige Kostenverteilung im Gesundheitswesen ist. Die von INFRAS erhobenen Daten unterstützen Kantone und Versicherer bei der Vorbereitung auf die vollständige Einführung von EFAS und verbessern die Transparenz über die Entwicklung der Pflegefinanzierung in den vergangenen Jahren.
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