Familienergänzende Betreuung

Wirkung der Finanzhilfen für Subventionserhöhungen

21. Juni 2022

Eltern in der Schweiz geben viel Geld für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas oder schulergänzenden Einrichtungen aus. Um die Belastung zu verringern hat der Bund im Jahr 2018 Finanzhilfen für Kantone und Gemeinden eingeführt, die Kinderbetreuung höher subventionieren. Wie diese sich auswirken hat INFRAS im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen evaluiert.


Trotz Bundesfinanzhilfen greifen Eltern in vielen Gemeinden und Kantonen in der Schweiz bei der Kinderbetreuung nach wie vor vergleichsweise tief in die Tasche. (Foto: Keystone-SDA)
Trotz Bundesfinanzhilfen greifen Eltern in vielen Gemeinden und Kantonen in der Schweiz bei der Kinderbetreuung nach wie vor vergleichsweise tief in die Tasche. (Foto: Keystone-SDA)

Im Januar 2018 hat der Bund neue Finanzhilfen für Kantone und Gemeinden eingeführt, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen. Das Interesse ist gross: Bis Ende 2021 haben 14 Kantone ein Gesuch eingereicht – weitere dürften folgen. Im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen hat INFRAS evaluiert, wie sich die Finanzhilfen auswirken.

Geringe Anreizwirkung der neuen Finanzhilfen

Die Anreizwirkung der Finanzhilfen stuft das Evaluationsteam insgesamt als gering ein. Grund: In zahlreichen Kantonen stand die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung bereits auf der politischen Agenda. Entsprechende Gesetzesprojekte waren aufgegleist. Die öffentlichen Subventionen wären wohl auch ohne die Finanzhilfen des Bundes erhöht worden. Trotz dieser Mitnahmeeffekte – in fast zwei Dritteln der Kantone bescheinigen die StudienautorInnen den Finanzhilfen eine förderliche Wirkung: Sie stellen eine gestiegene Akzeptanz kantonaler und kommunaler Vorhaben im Bereich der Finanzierung von Kitas und Tagesstrukturen sowie eine beschleunigte Umsetzung dieser Vorhaben fest.

Unterschiede bei der Subventionierung werden durch Finanzhilfen kaum verringert

Je nach Kanton unterscheidet sich die Subventionierung von familienergänzender Betreuung deutlich – daran ändern indes auch die Finanzhilfen wenig. Entlang von Modellrechnungen für ausgewählte Gemeinden zeigt die Evaluation auf, wie sich die Finanzhilfen auf das Portemonnaie von Erziehungsberechtigen auswirken. Das Ergebnis: In bestimmten Gemeinden profitieren Eltern stark von den Finanzhilfen – in anderen spüren sie hingegen kaum einen Effekt.

Konzeption der Finanzhilfen ist bei den Kantonen umstritten

Wie kommen die Finanzhilfen bei den Kantonen an? Dazu hat das Evaluationsteam sowohl Vertretende von Kantonen, die Gesuche eingereicht haben befragt – als auch Vertretende von Kantonen, die bislang auf ein Gesuch verzichtet haben. Die erste Bilanz fällt durchzogen aus: Die Befristung der Finanzhilfen, die mangelnde Planungssicherheit sowie der hohe administrative Aufwand bei der Gesuchseingabe und -abwicklung stossen auf Kritik.

Fazit des Evaluationsteams und Empfehlungen

Basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten Analysen und Interviews sowie eines Workshops mit Vertretenden von Bund und Kantonen rät das Evaluationsteam von einer Weiterführung der Finanzhilfen in der aktuellen Form ab. Projektleiterin Susanne Stern: «Wir empfehlen, die Rolle des Bundes bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung grundsätzlich zu überdenken und die Überführung in eine permanente Bundesfinanzierung zu prüfen.»

Weitere Informationen

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Projektteam

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin
Alina Wick Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Projekt

Evaluation der Finanzhilfen für Subventionserhöhungen in der familienergänzenden Kinderbetreuung

Laufzeit

2021 - 2022

Themen


Leistungen


Auftraggeber

BSV Geschäftsfeld Familie Generationen und Gesellschaft, Abteilung Kinder- und Jugendfragen

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Kontakt

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin