Je verbreiteter Elektrofahrzeuge sind, desto weniger Einnahmen gibt es aus der Mineralölsteuer. Der Bundesrat will dies mit einer Abgabe auf Elektrofahrzeuge ab 2030 kompensieren. Er hat für die Einführung einer solchen Abgabe eine Vernehmlassung gestartet. INFRAS unterstützte das ASTRA zusammen mit Ecoplan bei der Konzeption der Varianten und Erarbeitung der Vorlage.

Die Mineralölsteuer auf Treibstoffe ist bedeutend für die Verkehrsinfrastruktur: Sie ist die wichtigste Einnahmequelle für die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) und den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer allerdings. Sie werden auf Dauer nicht ausreichen, den Finanzbedarf für die Verkehrsinfrastruktur zu decken.
Bund startet Vernehmlassung
Um die Steuerausfälle zu kompensieren, plant der Bundesrat, eine Abgabe für Elektrofahrzeuge einzuführen. Die Eckwerte für den Ersatz der Mineralölsteuern hatte er im Juni 2022 festgelegt. Inzwischen hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vernehmlassung zur Vorlage für die Konzeption und Einführung dieser Abgabe gestartet. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wurde bei der Ausarbeitung der Vorlage von der Arbeitsgemeinschaft INFRAS / Ecoplan unterstützt. Die Arbeitsgemeinschaft konnte dabei u.a. auf dem technischen Grundlagenbericht für die Konzeption einer fahrleistungsabhängigen Abgabe aufbauen.
Zwei Varianten sind in Diskussion
Mit der Vernehmlassungsvorlage werden zwei gleichwertige Varianten bzw. Gesetzesentwürfe unterbreitet.
- Die erste Variante ist eine fahrleistungsabhängige Abgabe, die nach der Fahrzeugkategorie und dem Fahrzeuggewicht differenziert wird.
- Die zweite Variante ist eine Steuer auf den Ladestrom für Elektrofahrzeuge und orientiert sich am Verbrauch.
Zusätzlich soll die Bundesverfassung dahingehend angepasst werden, dass die Verwendung der Einnahmen aus der Abgabe bzw. Steuer analog der Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen erfolgt. Die Vernehmlassung endet am 9. Januar 2026.
Weitere Informationen
- Medienmitteilung des Bundes
- Themenseite des Bundes mit den Links zu den Vernehmlassungsunterlagen
- Bericht an den Bundesrat «Konzeption für den Ersatz der Mineralölsteuern (Ersatzabgabe)»
- Technischer Grundlagenbericht «Konzeption einer fahrleistungsabhängigen Abgabe»
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