Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge sichert eine langfristige Strassenfinanzierung

26. September 2025

Je verbreiteter Elektrofahrzeuge sind, desto weniger Einnahmen gibt es aus der Mineralölsteuer. Der Bundesrat will dies mit einer Abgabe auf Elektrofahrzeuge ab 2030 kompensieren. Er hat für die Einführung einer solchen Abgabe eine Vernehmlassung gestartet. INFRAS unterstützte das ASTRA zusammen mit Ecoplan bei der Konzeption der Varianten und Erarbeitung der Vorlage.


Mehr E-Autos, weniger Einnahmen: Reine Elektrofahrzeuge zahlen heute keine zu den Mineralölsteuern äquivalente Abgabe. (Foto: Keystone-SDA / Christian Beutler)
Mehr E-Autos, weniger Einnahmen: Reine Elektrofahrzeuge zahlen heute keine zu den Mineralölsteuern äquivalente Abgabe. (Foto: Keystone-SDA / Christian Beutler)

Die Mineralölsteuer auf Treibstoffe ist bedeutend für die Verkehrsinfrastruktur: Sie ist die wichtigste Einnahmequelle für die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) und den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer allerdings. Sie werden auf Dauer nicht ausreichen, den Finanzbedarf für die Verkehrsinfrastruktur zu decken.

Bund startet Vernehmlassung

Um die Steuerausfälle zu kompensieren, plant der Bundesrat, eine Abgabe für Elektrofahrzeuge einzuführen. Die Eckwerte für den Ersatz der Mineralölsteuern hatte er im Juni 2022 festgelegt. Inzwischen hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vernehmlassung zur Vorlage für die Konzeption und Einführung dieser Abgabe gestartet. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wurde bei der Ausarbeitung der Vorlage von der Arbeitsgemeinschaft INFRAS / Ecoplan unterstützt. Die Arbeitsgemeinschaft konnte dabei u.a. auf dem technischen Grundlagenbericht für die Konzeption einer fahrleistungsabhängigen Abgabe aufbauen.

Zwei Varianten sind in Diskussion

Mit der Vernehmlassungsvorlage werden zwei gleichwertige Varianten bzw. Gesetzesentwürfe unterbreitet.

  • Die erste Variante ist eine fahrleistungsabhängige Abgabe, die nach der Fahrzeugkategorie und dem Fahrzeuggewicht differenziert wird.
  • Die zweite Variante ist eine Steuer auf den Ladestrom für Elektrofahrzeuge und orientiert sich am Verbrauch.

Zusätzlich soll die Bundesverfassung dahingehend angepasst werden, dass die Verwendung der Einnahmen aus der Abgabe bzw. Steuer analog der Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen erfolgt. Die Vernehmlassung endet am 9. Januar 2026.

Weitere Informationen

Weitere Beiträge und Studien zum Thema

Projektteam

Anne Greinus Geschäftsleiterin, Partnerin
Maleika Wörner Projektleiterin
Roberto Bianchetti Bereichsleiter, Partner
Anne Baumgartner Projektleiterin
Julien McTighe Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in

Projekt

Konzeption einer Abgabe Elektrofahrzeuge

Laufzeit

2023

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Strassen ASTRA

Kontakt

Anne Greinus Geschäftsleiterin, Partnerin