Mehr Sicherheit, weniger Lärm: Temporeduktionen haben sich als Mittel für solche Anliegen bewährt. Es gibt auch Regeln, wozu sie dienen müssen. Es fehlen aber Kriterien, wo und wie Temporeduktionen Sinn machen. Für die Regionalkonferenz Bern-Mittelland hat INFRAS eine Auslegeordnung erstellt.
Die möglichen Gründe für Tempo 30 oder 40 sind gesetzlich definiert. Es gibt vier klare Kriterien: Eine Temporeduktion dient der Behebung einer lokalen Gefahrensituation oder sie schützt bestimmte Personengruppen wie Kinder oder Gehörlose, die die Strasse nutzen. Sie kann den Verkehrsablauf verbessern oder Umweltbelastungen (wie z.B. Lärm) vermindern.
Unterschiede mit negativen Auswirkungen
Darüber hinaus bestehen aber kaum verbindliche Kriterien zur Einrichtung von Temporeduktionen, insbesondere nicht, inwiefern sich dafür einzelne Abschnitte in einem Hauptverkehrsstrassennetz eignen. Dies kann zu unterschiedlich gehandhabten Situationen bei der Temporeduktion führen, was wiederum für die Verkehrsteilnehmenden verwirrend sein kann. Auch können solche unterschiedlich genhandhabten Temporeduktionen die Funktionalitäten des Basisstrassennetzes tangieren.
Harmonisierung durch regionale Koordination
Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) will hier eine Harmonisierung anstreben. Der Weg dazu: Eine Gemeinde, die auf Abschnitten des regionalen Basisstrassennetzes Temporeduktionen einführen will und dafür ein Gesuch einreicht, soll dafür eine koordinierte, in der Region abgestimmte Hilfestellung erhalten. Dies betrifft zumeist innerörtliche Situationen und somit Reduktionen auf Tempo 30 oder Tempo 40.
Mögliche Kriterien zur Eignung von Hauptverkehrsstrassen
Neben gewissen Minimalanforderungen definiert die Auslegeordnung Kriterien zur Eignung einer Strecke des Basisstrassennetzes für Temporeduktionen. Dazu gehören unter anderem:
- verkehrliche Kriterien: beispielsweise Funktion, Belastung, Verkehrsströme, ÖV, Velo, Fussgänger respektive Querungsbedarf, Situation Rettungs- und Einsatzdienste, Situation Wirtschaftsverkehr etc.
- städtebauliche Kriterien: beispielsweise Zentrumsfunktion, Orts- oder Landschaftsbild im Umfeld, Bebauungssituation, angrenzende Temporeduktionen oder allenfalls bereits bestehende Tempo-30-Zonen, Bedarf an flankierenden Massnahmen etc.
- bauliche Kriterien: beispielsweise Platzverhältnisse, Einsehbarkeiten, Länge des Abschnitts, Umbaubedarf etc., aber auch Fragen der Durchsetzbarkeit
Tempo 30 oder Tempo 40?
Gerade auf dem Basisstrassennetz sollte eine gewisse Erreichbarkeit gewährleistet bleiben. Hierzu könnte es bei Temporeduktionen sinnvoll sein, anstatt Tempo 30 auf Tempo 40 zu reduzieren. Voraussetzung ist, dass das Ziel der Temporeduktion – beispielsweise Lärmminderung – auch mit Tempo 40 erreicht werden kann. Für die Prüfung, ob die Streckenabschnitte eher für Tempo 40 oder Tempo 30 geeignet sein könnten, wurden Bandbreiten der Ausprägung von einzelnen Kriterien beispielhaft zusammengestellt.
Weitere Diskussionen erforderlich
Das Grundlagenpapier «Tempo 30/40 auf Strecken des regionalen Basisstrassennetzes» macht nun eine erste Auslegeordnung. Das Papier soll und kann nicht bestehende Grundlagen wie etwa die verbindlichen kantonalen Arbeitshilfen ersetzen. Es wird sich in der Praxis weisen müssen, wie die Kriterien der Auslegeordnung tatsächlich handhabbar sind, und inwiefern sie zur gewünschten Harmonisierung bei der Einrichtung von Temporeduktionen beitragen.
Weitere Informationen
Zusammen mit dem Fachbericht zur Aktualisierung des regionalen Basisstrassennetzes wurde das Grundlagenpapier zu den Temporeduktionen anfangs November 2023 in die Mitwirkung gegeben. Diese dauert bis Ende Januar 2024. Danach werden die Gremien der Region entscheiden, wie das weitere Vorgehen zum Umgang mit den Temporeduktionen auf dem regionalen Basisstrassennetz aussieht.
Informationen zur Mitwirkung sowie den Fachbericht und das Grundlagenpapier zur Temporeduktion finden Sie hier:
Überblick über den Fachbericht zur Aktualisierung des regionalen Basisstrassennetzes Bern-Mittelland: