Paris Agreement Artikel 6

Strategien zur Vermeidung von «over­selling» bei internationaler Über­tra­gung von Emissionseinheiten

26. Juni 2020

Unter dem Pariser Übereinkommen können Staaten beim Klimaschutz kooperieren und international Emissionsreduktionen ein- und verkaufen. Neu haben auch Ent­wick­lungs­län­der nationale Klimaschutzziele – doch wenn sie zu viele Emissionsreduktionen ver­kau­fen, riskieren sie, diese zu verfehlen. Eine neue Studie im Auftrag der Schwedischen Energieagentur zeigt Strategien auf, mit denen ein solches «overselling» verhindert wer­den könnte.


Um ihre Klimaschutzziele zu erreichen, können Vertragsstaaten unter dem Pariser Übereinkommen miteinander kooperieren und international Emissionsreduktionen ein- und verkaufen. (Foto: Keystone-SDA)
Um ihre Klimaschutzziele zu erreichen, können Vertragsstaaten unter dem Pariser Über­ein­kom­men miteinander kooperieren und international Emissionsreduktionen ein- und verkaufen.
(Foto: Keystone-SDA)

Das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet neu alle Vertragsstaaten ihre Emis­sio­nen zu reduzieren – im Unterschied zum Kyoto-Protokoll, unter welchem nur In­dus­trie­na­tio­nen konkrete Reduktionsziele hatten. Um ihre Ziele zu erreichen, können die Ver­trags­staa­ten aber miteinander kooperieren: Artikel 6 schafft Grundlagen für Markt­me­cha­nis­men, d.h. dass die Länder zur Erreichung ihrer national bestimmten Kli­ma­schutz­bei­trä­ge (Nationally Determined Contributions, NDC) zusammenarbeiten können.

Risiken für Transferländer

Mit der Teilnahme an diesen Marktmechanismen können aber auch Risiken einher ge­hen. So befürchten potenzielle Transferländer («transferring countries»), dass sie ihre eigenen Klimaschutzbeiträge verfehlen, indem sie «zu viele» Emissionseinsparungen an andere Vertragsstaaten verkaufen («overselling»). Ein solche Entwicklung wäre wie­der­um nicht im Sinne der Empfängerländer («aquiring countries»): Transferländer könnten sich angesichts der Risiken gegen einen Handel von Reduktionszertifikaten entscheiden.

Strategien zur Verhinderung von «Overselling»

Im Auftrag der Schwedischen Energieagentur («Swedish Energy Agency») hat INFRAS in einem internationalen Forschungskonsortium – zusammen mit Carbon Limits, Öko-In­sti­tut und dem Stockholm Environment Institute – das Risiko von «overselling» unter Artikel 6 im Pariser Klimaschutzabkommen vertieft untersucht. Im Fokus der Studie steht dabei das Risiko, dass Transferländer zu viele Emissionseinsparungen verkaufen und infolge dessen ihre eigenen Ziele verfehlen, da die verbleibenden Re­duk­ti­ons­mass­nah­men zu aufwändig sind. INFRAS-Projektleiterin Anik Kohli: «Der Bericht zeigt Stra­te­gien auf, wie solche Risiken gemindert werden können und welche Voraussetzungen in der praktischen Umsetzung erforderlich sind.»

Webinar vom 29. Juni 2020

INFRAS stellte zusammen mit seinen Projektpartnern die Ergebnisse der Studie in einem Webinar vor. Sie können das Webinar hier nachschauen (siehe auch Foliensatz).

Projektteam

Anik Kohli Bereichsleiterin, Partnerin
Jürg Füssler Geschäftsleiter, Partner

Projekt

Practical strategies to avoid overselling

Laufzeit

2020

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Swedish Energy Agency

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Kontakt

Anik Kohli Bereichsleiterin, Partnerin