Rückerstattung Netzzuschlag: Je nach Ausgestaltung 500 bis 1500 Unternehmen

12. September 2016

Eine Energiesparzielvereinbarung mit dem Bund, mehr als 5% Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung und ein Rückerstattungsbetrag von mindestens 20'000 Fr. im Jahr: Unter diesen Bedingungen können sich Stromgrossverbraucher den nationalen Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien rückerstatten lassen. Wie sich Anpassungen am Zuschlag und den Bedingungen auf die Rückerstattungsansprüche auswirken? Vor allem auf die Zahl anspruchsberechtigter Unternehmen, wie eine Studie von INFRAS und TEP Energy im Auftrag des Bundesamts für Energie zeigt. Auf den Anteil der Rückerstattungsansprüche am gesamten Bruttoabgabeeinkommen haben die untersuchten Anpassungen hingegen eher geringen Einfluss.


Unternehmen mit hohem Stromkostenanteil – zum Beispiel grosse Bergbahnbetriebe – können einen Antrag auf Rückerstattung des Netzzuschlags stellen. (Foto: Andres Passwirth)
Unternehmen mit hohem Stromkostenanteil – zum Beispiel grosse Bergbahnbetriebe – können einen Antrag auf Rückerstattung des Netzzuschlags stellen. (Foto: Andres Passwirth)

Projektteam

Rolf Iten Ehemaliger Geschäftsleiter
Bettina Schäppi Bereichsleiterin, Partnerin

Projekt

Parametervariation der Anforderungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags – Analyse der finanziellen und energetischen Auswirkungen

Laufzeit

2015 - 2016

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Energie BFE

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Kontakt

Bettina Schäppi Bereichsleiterin, Partnerin